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Eine Atemschutzmaske bietet dem Träger einen umfassenden Schutz vor der Übertragung von Krankheiten und dem Kontaminieren durch giftige Stoffe. Im Zeitalter des Corona-Virus hat sich für diesen Zweck der FFP-Standard etabliert, der in manchen Ländern sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Mittlerweile gibt es die FFP3 Maske im Angebot, für die besonders strenge Vorschriften gelten.
Bei der Schutzklasse nach FFP3 handelt es sich um einen besonders hohen Standard, bei dem die strengsten Regeln gelten. So muss die Atemschutzmaske eine durchgehende Filterleistung von mindestens 99 Prozent aufweisen, wobei die Gesamtleckage bei höchstens fünf Prozent liegt.
Dabei handelt es sich um praktische Einwegmasken, welche fast vollständig aus einem hochwertigen Filtermaterial bestehen. Sie sind kuppelförmig oder faltbar, wobei die Form an einen Kaffeefilter erinnert. Ganz klassisch ist die Farbe Weiß für die Masken, inzwischen gibt es aber auch andere Farbtöne zur Auswahl.
Damit können die Träger sowohl die Nase als auch den Mund bedecken, um sich vor Aerosolen, Partikeln und Tröpfchen zu schützen. Eine korrekt sitzende FFP3 Maske liegt dicht an, nur so kann sie dauerhaft einen Eigen- und Fremdschutz bieten.
Beim Gebrauch gewähren die Masken einen Schutz vor festen Partikeln wie Bakterien Staub und Viren, genauso wie vor wässrigen und öligen Aerosolen. Dank der hohen Filtrierung wird die FFP3 Maske selbst hohen Anforderungen gerecht.
Auf europaweiter Ebene ist die Schutzfunktion aller FFP Masken ausgehend von der Norm EN 149 festgehalten. Diesbezüglich sind auch die Bezeichnungen partikelfiltrierende Halbmasken sowie Feinstaubmasken geläufig.
Genauso wie medizinische OP-Masken sind auch die FFP3 Masken aus besonders stark filternden Vliesen hergestellt. Dabei werden die konkreten Filtereigenschaften anhand der klar definierten Vorgaben der entsprechenden Normen geprüft und müssen ebenfalls vom Hersteller nachgewiesen werden.
Dabei handelt es sich um ein vom Gesetz vorgeschriebenes Verfahren, welches die Atemschutzmasken durchlaufen müssen. Erst danach dürfen sie in Europa auf dem Markt zum Verkauf angeboten werden.
In zahlreichen Bereichen herrscht immer eine Maskenpflicht bei der Arbeit, die schon vor Covid-19 gültig war. Dazu gehören unter anderem die folgenden Tätigkeitsgebiete:
Wir haben umfirmiert – gleiches Team, gleiche Qualität, neuer Name.